Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB) sicherstellen.
Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
• Zusammenwirken mit der BPG-GFB.
• Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
• Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen
• Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen. Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich:
• Ladungssicherung
• Mengengrenzen
• Kennzeichnung der Gefahrgüter
• Begleitpapiere