Rein ins THW!
Was sind die Voraussetzungen?
Wenn Sie sich als ehrenamliche Helferin / ehrenamtlicher Helfer im THW bewerben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben das siebzehnte Lebensjahr vollendet und sind nicht älter als sechzig Jahre.
- Sie besitzen die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit.
- Sie haben Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie müssen für den Dienst im THW zur Verfügung stehen.
- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Sie bekennen sich zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen worden.
Der Ortsbeauftragte kann Ausnahmen von Punkt 4 zulassen, wenn die Verfügbarkeit nur im Frieden gegeben ist und das THW ein besonderes Interesse an der Mitwirkung des Betreffenden hat.
Wie sie sehen, kann fast jeder Helfer im THW werden. Warum also nicht auch Sie? Selbstverständlich ist die Mitarbeit im THW auch für Frauen möglich.
- eine sinnvolle ehrenamtliche Tätigkeit
- eine Ausbildung, entsprechend Ihren Fähigkeiten, die auch in Ihrem Beruf oder in Ihrer Freizeit von Nutzen sein kann
- Kameradschaftliches Arbeiten in einem Team
- selbstverständlich sind Sie während der Mitarbeit im THW auch Unfallversichert
- entsprechend dem Dienstplan Samstags von 08.00-16.00 Uhr
Wir bieten Ihnen:
Sollten Sie noch Fragen zur Mitarbeit im THW haben, können Sie uns gerne besuchen oder über unsere Kontaktdaten mit uns Kontakt aufnehmen.