Der Ortsbeauftragter (OB): Torsten Simon

Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeits- bereich des Ortsverbandes. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehr- behörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.

Weitergehend ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom THW-Geschäftsführerbereich. Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.