Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB) sicherstellen.

Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.

• Zusammenwirken mit der BPG-GFB.

• Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.

• Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen

• Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.  Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich:

• Ladungssicherung

• Mengengrenzen

• Kennzeichnung der Gefahrgüter

• Begleitpapiere