Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten.
Die Aufgaben des Helfersprechers sind:
- Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an den Helfersprecher wenden.
- Die Wahrnehmung der Funktion als Helfersprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ansonsten obliegenden Aufgaben.
Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei:
- Berufung und Abberufung von Führungskräften
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag eines der Betroffenen
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten
Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
Er arbeitet vertrauensvoll mit dem Ortsbeauftragten und den Einheitsführern zusammen.
Sollte der Helfersprecher einmal verhindert sein, wird dieser durch seinen Stellvertreter vertreten.